Nordheim Service GmbH
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Nordheim Service GmbH
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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Nordheim Service GmbH

 

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Reparaturen der Firma Nordheim Service
GmbH, soweit der Auftraggeber Unternehmer (Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von
Nordheim Service GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Nordheim Service GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Nordheim Service und dem Auftraggeber gilt in jedem Fall deutsches Recht. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf wird ausgeschlossen.
4. Sämtliche Vereinbarungen sollen schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden und Beschaffenheitsgarantien sowie für
nachträgliche Vertragsänderungen.
5. Der Einbeziehung von AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
6. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen Nordheim Service aus dem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden. Gegen Ansprüche von Nordheim
Service kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen oder mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die in einem mindestens
vorläufig vollstreckbaren Titel festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Auftraggeber wegen solcher Rechte und
Ansprüche abgeschnitten,die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen.
7. Die etwaige Unwirksamkeit der einen oder anderen Bestimmung dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
8. Die Angebote von Nordheim Service sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und
Gewichtsangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebots- und
Vertragsunterlagen behält sich Nordheim Service das Eigentums- und Urheberrecht vor, die Unterlagen dürfen weder kopiert noch Dritten ohne
Einwilligung von Nordheim Service zugänglich gemacht werden.


II. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Umsatzsteuer, die zu dem im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Satz berechnet und
gesondert ausgewiesen wird.
2. Die Preise gelten ab Werk, also ohne Fracht und sonstige Mehrkosten. Auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung reist die Ware auf Gefahr des
Auftraggebers.
3. Will der Auftraggeber eine Transportversicherung abgeschlossen haben, hat er dies schriftlich anzuzeigen. Die Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
4. Die Rechnungen von Nordheim Service sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnungen ohne Abzug, soweit nichts anderes
schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist.
5. Der Auftraggeber gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf, 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. Die
Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Zur Annahme von Schecks und Wechseln ist Nordheim Service nicht verpflichtet. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
entgegengenommen. Durch die Begebung und Einlösung der Papiere entstehende Kosten und Spesen trägt der Auftraggeber.


III. Lieferzeit, Fristen, Termine


1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist
erneut zu vereinbaren.
2. Der Auftragsgeber kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Nordheim Service
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
3. Höhere Gewalt oder bei Nordheim Service oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung , die
Nordheim Service ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten
Frist vorzunehmen,verändern Liefertermine und Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
4. Der Auftraggeber darf Teillieferungen nicht ablehnen.


IV. Gefahrübergang


1. Die Gefahr des/der zufälligen Untergangs/Verschlechterung geht mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem die Ware das Werk verlässt;
die Transportgefahr trägt der Auftraggeber.
2. Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Auftraggebers oder aus
von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über; jedoch ist Nordheim
Service verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die von diesem verlangten Versicherungen abzuschließen.


V. Eigentumsvorbehalt


1. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Auftraggeber über,
wenn die Warenlieferung betreffende Rechnungen einschließlich aller Nebenansprüche (Verpackungskosten, Verzugszinsen etc.)sowie die weiteren
jetzigen und künftigen Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung durch Zahlung ausgeglichen sind. Die Hingabe von Schecks und
Wechseln gilt erst dann als Zahlung im Sinne von Absatz 2, wenn der Scheck bzw. Wechsel von Auftraggeber eingelöst ist.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen eines üblichen Geschäftsbetriebs die von Nordheim Service gelieferte Ware - trotz des vereinbarten
Eigentumsvorbehalts – zu bearbeiten, zu verarbeiten und zu veräußern. Diese Gestattung kann von Nordheim Service widerrufen werden, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung des Gegenwerts der gelieferten Ware länger als 14 Tage in Verzug geraten ist,
b) wenn gegen den Auftraggeber ein eidesstattliches Versicherungsverfahren eingeleitet wird,
c) wenn vom Auftraggeber selbst oder einem seiner Gläubiger ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt wird,
d) wenn sonstige gewichtige Gründe vorhanden sind, die befürchten lassen, dass der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät.
Der Widerruf der Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Veräußerungsgestattung hat schriftlich zu geschehen. Ab Zugang des Widerrufs ist der
Auftraggeber verpflichtet, die aus den Lieferungen des Nordheim Service stammenden Waren – seien sie unverarbeitet, bearbeitet oder verarbeitet
– zu separieren und getrennt von anderen Waren aufzubewahren.
3. Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich Nordheim Service auch für den Fall
a) der Veräußerung durch den Auftraggeber,
b) der Verarbeitung und der anschließenden Veräußerung durch den Auftraggeber,
c) der Vermischung und/oder Verbindung durch den Auftraggeber,
d) der Vermischung und/oder Verbindung sowie der anschließende Weiterveräußerung durch den Auftraggeber, vor.
Dabei wird klargestellt, dass eine etwaige Bearbeitung, Verarbeitung, Vermischung und/oder Verbindung der noch im Eigentum von Nordheim
Service stehende Ware für Nordheim Service und im Namen von Nordheim Service geschieht, ohne Nordheim Service zu irgendeiner Vergütung zu
verpflichten.
Verbindet oder vermischt der Auftraggeber die Vorbehaltsware mit anderen Waren(§§947/948), so steht Nordheim Service an der einheitlichen
Sache bzw. an der Vermischung/Vermengung des Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Ware von Nordheim Service zu dem Wert der übrigen
verbundenen bzw. Waren im Zeitpunkt der Verbindung/Vermischung zu; ist die Ware von Nordheim Service als Hauptsache anzusehen, steht
Nordheim Service das Alleineigentum zu.
Im Falle vorgenommener Verarbeitung (§950 BGB) erhält Nordheim Service Bruchteilseigentum an der durch Verarbeitung entstanden neuen Sache
im Verhältnis des Werts der Ware zu dem Wert der hergestellten neuen Sache.
4. Veräußert der Auftraggeber die von Nordheim Service gelieferte Ware oder Waren, an denen Nordheim Service Eigentumsrechte/
Miteigentumsrechte zustehen, so gilt:
a) Der Auftraggeber tritt hiermit und also bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung zu demjenigen Teil an Nordheim Service ab, der dem
Wert der von Nordheim Service gelieferten Vorbehaltsware entspricht, die von dem Auftraggeber – sei es bearbeitet, verarbeitet, vermischt,
vermengt oder unabgeändert – weiter veräußert worden ist. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der von Nordheim Service dem Käufer berechnete
Warenwert (einschließlich Umsatzsteuer).
b) Bestehen hinsichtlich des Anspruchs des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung weitere Vorausabtretungen zu Gunsten anderer
Warenlieferer, sollen alle Vorausabtretungen unter sich gleichen Rang haben.
c) Wird in einem Weiterveräußerungsvertrag vereinbart, dass eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung
undzulässig sein solle, ist der Auftraggeber verpflichtet, Nordheim Service alsbald Mitteilung zu machen. In einem derartigen Fall darf der
Auftraggeber nicht davon ausgehen, dass Nordheim Service ihm die Weiterveräußerung der Nordheim Service (allein oder mit ) gehörigen
Waren gestattet. Er ist verpflichtet, den Kaufabschluss zu solchen Bedingungen zu unterlassen.
d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nordheim Service unter den Vorraussetzungen des Abschnittes V.6. alle Auskünfte über das
Weiterveräuserungsgeschäft zu erteilen, die erforderlich sind, um die Rechte aus der Vorausabtretung geltend zu machen.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung von Nordheim Service die Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als 20%, so gibt Nordheim Service auf
Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach eigener Wahl frei. Nordheim Service ist überhaupt zur Rückabtretung verpflichtet, wenn die
Ansprüche gegen den Auftraggeber erloschen sind.
6. Die sicherungsweise Übereignung der Verpfändung von Waren, die dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt/verlängerten Eigentumsvorbehalt
unterliegen, ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Eingentumsvorbehaltsware, die Nordheim Service
(allein oder mit) gehört, hat der Aufttraggeber unverzüglich Nordheim Service zu verständigen.
7. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch
den Auftraggeber berechtigen Nordheim Service, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


VI. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln


1. Die Haftung für Mängel und Schäden bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Auftraggeber oder durch Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Bedienung und bei Mangel mangelhaften
auftraggeberseitigen Arbeiten ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel der Ware, die der Auftraggeber Nordheim Service schriftlich anzuzeigen hat, haftet Nordheim Service unter Ausschluss aller
weitergehenden Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile, deren Brauchbarkeit innerhalb der Verjährungsfrist für Mängel infolge eines von Auftraggeber nachzuweisenden, vor dem
Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien, mangelhafter Fabrikation oder
mangelhafter Montage beeinträchtigt ist, sind unentgeltlich nach Wahl von Nordheim Service entweder auszubessern oder durch Neue zu
ersetzen. In allen Fällen muss Nordheim Service die Nacherfüllung gestattet werden; hierfür, für die Nordheim Service GmbH notwendig
erscheinenden Änderungen und für die Lieferung von Ersatzstücken ist Nordheim Service angemessen Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu
gewähren.
b) Scheitert die Nacherfüllung oder sind dem Auftraggeber weitere Nachfüllungsversuche nicht mehr zumutbar, kann der Auftraggeber
Herabsetzung der Vergütung ( Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
c) Für die Schadenersatzhaftung von Nordheim Service wegen Mängel enthält VII. dieser AGB eine abschließende Regelung.
d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt 12 Monate ab Auslieferungsdatum. Für vorsätzliches oder arglistiges
Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten für Mängel eines Bauwerks oder
Liefergegenstände, die entsprechenden ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben.


VII. Haftung


Die Schadensersatzhaftung von Nordheim Service ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht nachfolgend Ausnahmen
vorgesehen sind. Unberührt vom vorstehenden Haftungsausschluss bleibt die Haftung von Nordheim Service für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso
unberührt vom vorstehenden Haftungsausschluss bleibt die Haftung von Nordheim Service für die fahrlässige Verletzung von Verpflichtungen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner (Auftraggeber)
regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner (Auftraggeber) regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Nordheim Service
jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Unberührt von Haftungsausschluss bleibt auch die Haftung von Nordheim Service für
Beschaffenheitsgarantie, für Schäden am Leben, Körper und oder Gesundheit einer Person, für Arglist sowie die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung von Nordheim Service gemäß den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nordheim Service.

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